Beschreibung
Heft 1136: Rahmenbedingungen erfolgreicher Kompensationsmaßnahmen im Straßenbau J. Borkenhagen, S. Pieck, S. Fischer 124 S., 8 Abb., 7 Tab., ISBN 978-3-95606-424-1, 2018, 19,50 EUR Trotz klarer Regelwerke und langjähriger Erfahrung zeigt sich, dass landschaftspflegerische Maßnah-men (LPM) nicht immer den beabsichtigten Zustand erreichen. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von Fehlern in der Planungs-, Ausführungs- oder Unterhaltungsphase bis zu unvorhergesehenen Störungen. Das F+EVorhaben beschreibt in den Themenbereichen maßnahmenbezogene Erfolgsfaktoren, Managementprozesse und Organisationsstruktur sowie Beteiligung und Akzeptanz Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Kompensation und formuliert Empfehlungen für die Planung, Ausführung, Unterhaltung und Kontrolle von LPM. In den Straßenbauverwaltungen der Länder sind die Herangehensweisen beim Kompensationsflä-chenmanagement und die Details der Verwaltungsstruktur sowie die damit verbundenen positiven oder negativen Zustände heterogen. Auch die Beteiligung von Akteuren oder der Öffentlichkeit wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Forschungsbericht stellt daher in Baukastenform Ansatzpunkte für verschiedene Bereiche (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung, Organisationsstruktur, Maßnahmenmanagement, Berichtswesen und Kataster) vor, die in einigen Bundesländern oder von anderen Planungsträgern bereits erfolgreich praktiziert werden (best practice). Die darauf aufbauenden Empfehlungen können vor dem Hintergrund der jeweiligen Situation vor Ort herangezogen werden. Im Anhang finden sich zudem Materialien, die in Form von Steckbriefen die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassen (Steckbriefe zu Zielbiotopen, Akteuren und zur Öffentlich-keitsarbeit). Sie sind als Arbeitshilfen konzipiert, die auch unabhängig vom Forschungsbericht verwendet werden können und die konkrete Planung, Ausführung, Unterhaltung und Kontrolle von LPM unterstützen. Das F+EVorhaben wurde bearbeitet von der Bosch & Partner GmbH und war eingebunden in einen Abstimmungsprozess mit einer PAG sowie mit dem FGSV AK 2.9.6 Landschaftspflegerische Maßnahmen.