Beschreibung
Die Schiedsklagen ausländischer Investoren gegen mehrere europäische Staaten führen zu einer wachsenden öffentlichen Kritik am internationalen Investitionsschutzrecht. Dieses ist jedoch nicht isoliert, sondern innerhalb des normativen Mehrebenensystems, auf seine Legitimität hin zu würdigen. Im Rahmen eines funktionalen Rechtsvergleichs legt die Untersuchung dar, dass das Schutzniveau auf Tatbestandsebene zwischen den unterschiedlichen Rechtsquellen, welche je den Staat in seiner Regulierungsfreiheit beschränken, als im Wesentlichen gleich zu bewerten ist. Das Haftungsrisiko der Bundesrepublik im Rahmen der Investor-Staat-Streitbeilegung kann daher als gering gelten, solange sie ihre verfassungs- und europarechtlichen Schranken beachtet.