Beschreibung
Die Arbeit geht dem Verhältnis von Staat und Kirche im «totalen Staat» des Dritten Reiches nach, so wie es sich in der staatskirchenrechtlichen Wissenschaft jener Zeit widerspiegelt. Auf dem Hintergrund der Kirchenpolitik und dem allgemeinen Staats- und Verfassungsdenken unter der Herrschaft des Nationalsozialismus will sie vor allem einen Beitrag zum wissenschaftlichen Werk einzelner Universitätslehrer und zur Geschichte der Akademie für Deutsches Recht leisten.