Beschreibung
Die EG-Fusionskontrollverordnung sieht ebenso wie die US-amerikanische Section 7 des Clayton Act bei drohender Gefahr der Marktbeherrschung modifizierende Eingriffe in Zusammenschlußvorhaben vor. Auflagen, Bedingungen bzw. das Vereinbaren eines consent decrees sollen die Verwirklichung der Modifizierungszusagen fusionierender Unternehmen sicherstellen. Eine informelle Kooperation zwischen Behörde (EG-Kommission bzw. U.S. Department of Justice) und Unternehmen verstärkt aber auch die Gefahr unsachlicher Beeinflussung. Die Arbeit untersucht das Verfahren des Aushandelns und die Sicherung der Qualität der Modifizierung, wobei besonderer Wert auf die Wahrung der unternehmerischen Entscheidungsspielräume gelegt wird. Behandelt werden u.a. die AT&T consent decrees von 1956 und 1982, die ITT consent decrees von 1972 sowie der Microsoft consent decree von 1995, dessen Umsetzung Gegenstand eines aktuellen Klageverfahrens des Department of Justice gegen die Microsoft Corporation ist. Ingesamt zeigt sich: Die Geschichte und die - im Nachklang von 'Watergate' beschlossene - Reform des consent decree-Programms enthalten zahlreiche Anregungen für eine Weiterentwicklung der Auflagenpraxis im Rahmen der EG-Fusionskontrollverordnung.