Beschreibung
Diese Berner Dissertation unternimmt eine vertiefte rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit der bisherigen medizinischen Praxis betreffend Kinder mit einer angeborenen Variante der biologischen Geschlechtsentwicklung (DSD/VSD); der Begriff der 'Intersexualität' sollte vermieden werden. Dabei geht es um operativ-hormonell geschlechtszuweisende Eingriffe am Kleinkind. Vor einem chirurgischen und damit irreversiblen Eingriff in die Persönlichkeit des Kindes stellen sich mehrere Fragen - nicht allein den DSD-Kontext betreffend. Die Arbeit strebt eine interdisziplinäre Darstellung an, insbesondere zur medizinisch-wissenschaftlichen Beurteilung der Integritätseingriffe, und es werden die rechtlichen Grundlagen zum Persönlichkeitsschutz des Kindes und seiner gesetzlichen Vertretung sowie geltende Regelungen im medizinrechtlichen Kontext (z.B. HFG) besprochen. Die Analyse unterscheidet zwischen einer materiell-rechtlichen Beurteilung der medizinischen Praxis und einer dogmatischen Untersuchung (unabhängig der DSD-Thematik) zur Urteilsfähigkeit, Höchstpersönlichkeit und Stellvertretung. Die Publikation enthält verschiedene Schemata, z.B. zur Urteilsfähigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung oder einem Heilversuch und zu den absolut oder relativ höchstpersönlichen Rechten.