Beschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Institut für Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Ich möchte mich in dieser Arbeit der Frage widmen, welche Bedeutung das Frauenbild der nationalsozialistischen Arbeitswissenschaft für die betriebliche Personalpolitik in der Industrie hatte. Die ArbeitswissenschaftlerInnen setzten bestimmte physische und psychische Merkmale von Frauen voraus, folgerten, daß Frauen sich von Männern auch beim Ausführen von Arbeitsprozessen und in ihrer Einstellung zur Erwerbstätigkeit unterschieden und leiteten daraus schließlich Hinweise für einen ,frauengerechten` Arbeitseinsatz in der Industrie ab. Des weiteren wurden Überlegungen zur Bewertung und Entlohnung der in der Industrie tätigen Frauen angestellt. Ich möchte anhand einiger Bereiche betrieblicher Personalpolitik überprüfen, ob ein ,wesensgemäßer` Fraueneinsatz in der Industrie zustande kam und wenn ja, wodurch er sich auszeichnete. Da beschäftigungspolitische Maßnahmen und die Arbeitsgesetzgebung Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Personalpolitik in den Fabriken darstellten, werden sie in meine Betrachtungen einbezogen. Durch beschäftigungspolitische Maßnahmen versuchte das Regime, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu lenken, und die Arbeitsbedingungen in den Industriebetrieben wurden durch Arbeitsschutzbestimmungen beeinflußt. Die Maßnahmen zur Steuerung des Arbeitsmarktes wiederum schienen teilweise das nationalsozialistische Frauenbild widerzuspiegeln: So waren z.B. in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft Bemühungen zu erkennen, Frauen von ihren Arbeitsplätzen zu verdrängen, und im Jahr 1942 wurde ein umfassendes Mutterschutzgesetz erlassen. Frauenindustriearbeit im Nationalsozialismus wird in dieser Arbeit unter drei verschiedenen Gesichtspunkten thematisiert, die gleichzeitig die verschiedenen Ebenen der Arbeit darstellen: Es handelt sich erstens um die ideologische und arbeitswissenschaftliche, zweitens um die beschäftigungspolitische und gesetzliche und drittens um die betriebliche, personalpolitische Ebene. Ich möchte die Zusammenhänge, Übereinstimmungen, Widersprüche und Interessenkonflikte sowohl innerhalb der als auch zwischen den einzelnen Ebenen deutlich machen.