0

Die Störerhaftung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Kampfmittel

Berliner Schriften zum Deutschen und Internationalen Baurecht 5, Berliner Schrif

Erschienen am 01.03.2016
CHF 67,50
(inkl. MwSt.)

Artikel nicht lieferbar

In den Warenkorb
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783804113848
Sprache: Deutsch
Umfang: 156
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Das Antreffen von Fundmunition und Blindgänger-Bomben stellt auch über 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs Bauherrn, Bauunternehmen und Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Dabei geht es oftmals um sehr hohe finanzielle Aufwendungen und Schäden, die im Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Sichern, Bergen und Entfernen dieser Relikte der Kriegshandlungen von 1938 - 1945 entstehen. Beispielsweise verursachen zwangsläufig bei Gefahrenverdacht auftretende Stillstände ebenso Kosten wie die Freilegung von Verdachtsflächen. Diese finanziellen Belastungen überlässt die Bundesrepublik Deutschland seit 1945 alleine den Bauherren, gestützt auf eine nicht kodifizierte 'Staatspraxis' und unter Nichtbeachtung des Grundgesetzes, das in Art.120 GG ausdrücklich die Kriegsfolgelasten der BRD als teilidentischer Staat mit dem Deutschen Reich auferlegt. Der Autor zeigt unter Befassung mit Staatsverträgen und der Beantwortung der Frage, ob an Kampfmitteln Eigentum des Grundstückseigentümers oder - immer noch - des Deutschen Reiches (und damit der BRD) bzw. der Alliierten besteht, eindrucksvoll auf, dass die Handhabung durch die BRD weder durch Staatsverträge noch das Grundgesetz oder andere maßgebliche Gesetze gedeckt, sondern gesetzeswidrig ist. Die im Rahmen der Schriftenreihe des Instituts für Deutsches und Internationales Baurecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, herausgegeben von Prof. Dr. Rainer Schröder, erscheinende Abhandlung eröffnet einen umfassenden Blick in die Geschichte und rechtliche Behandlung von Kampfmitteln aller Art. Sie trägt damit dazu bei, wesentliche Fragen rund um die Kampfmittelproblematik insb. unter Einbezug der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beantworten - und vielleicht ein Umdenken der verantwortlichen Behörden herbeizuführen. Zudem finden sich wesentliche Quellen zu dem Thema.