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Der Vorerbe im Unternehmen

Herausforderungen einer ordnungsgemässen Verwaltung durch den Vorerben durch per

Erschienen am 01.06.2016
CHF 54,90
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783956610387
Sprache: Deutsch
Umfang: 256
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

In der deutschen Wirtschaft nehmen gesellschaftsrechtlich strukturierte Familienunternehmen eine bedeutende Stellung ein. Bei vielen wird in den nächsten Jahren die Frage der Nachfolge zu klären sein. Hierbei sind die erbrechtlichen Gestaltungsmittel mit den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Auch die Vor- und Nacherbschaft kann ein solches Gestaltungsmittel sein, um ein Unternehmen an die nächste Generation weiter zu geben. In der Praxis wird die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft für unternehmensbezogene Nachlässe eher gemieden: Der Vorerbe befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und den erbrechtlichen Anordnungen. Hierbei können vielfältige rechtliche Probleme auftreten. Das vorliegende Buch soll einen Beitrag dazu leisten, diese Problemfelder systematisch zu erfassen und einer Lösung zuzuführen. Die notwendige Abstimmung zwischen dem Vorerbengesellschafter und den anderen Mitgesellschaftern bedeutet, dass nicht einfach an dem klassischen System der Vor- und Nacherbschaft festgehalten werden kann, sondern eine Anpassung an den dynamischen Gegenstand "Unternehmensbeteiligung" erfolgen muss. Hierbei ist stets darauf zu achten, dass ein sinnvoller Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten erfolgt. Zentral hierfür ist eine genauere Bestimmung des Begriffs der ordnungsgemäßen Verwaltung, welche wie ein Zelt die gesamte Zeit der Vor- und Nacherbschaft überspannt. Gerade diese Konkretisierung der ordnungsgemäßen Verwaltung macht es möglich, dass ein Großteil der Konflikte zwischen Vor- und Nacherben bei nachlassgebundenen Unternehmen, auch im Hinblick auf die Mitgesellschafter, praxistauglich gelöst werden. Zuletzt wird auch auf die Frage eingegangen, welche Vorkehrungen bereits der Erblasser treffen kann, damit das Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben sowie den Mitgesellschaftern möglichst konfliktfrei bleibt.