Beschreibung
Wettbewerbs- und Verbraucherrecht sind für die rechtliche Ordnung der Marktwirtschaft zentral. Seit der Reform von 2004 soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich auch dem Schutz der Verbraucher dienen, Ende 2008 verstärkt (etwa in § 3 Abs. 2 UWG) in Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. Zu dieser hervorgehobenen Stellung des Verbrauchers passt schlecht die Beschränkung der Aktivlegitimation auf Verbände und Mitbewerber in §§ 8 Abs. 3, 9, 10 UWG, sodass nach (noch) herrschender Meinung individuelle Verbraucher, die von einer unlauteren geschäftlichen Handlung betroffen sind, hiergegen nicht selbst aufgrund des UWG vorgehen können. Stefanie W. Albrecht geht der Frage nach, ob dieses Schutzdefizit angemessen durch das allgemeine Bürgerliche Recht kompensiert wird. Ergebnis ist, dass der beste Weg zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Verhaltensnormen des UWG ist.