Beschreibung
Mit Beiträgen von Theodor Dieter, Günter Frank, Ralf Gebauer, Martin Hein, Andreas Lindner, Johanna Rahner und Myriam Wijlens. Dem Papst könne man, falls er das Evangelium zulasse, um des Friedens und der allgemeinen Beruhigung willen, auch von unserer Seite die Oberhoheit zugestehen, die er über die Bischöfe nach menschlichem Recht bei jenen Christen hat, die ihm jetzt unterstehen und in Zukunft unterstehen werden. (Philipp Melanchthon, Reformator, 1537, Schmalkalden) Nur ein konziliar-synodal eingebundenes Petrusamt kann eine mögliche Gestalt universalkirchlicher Repräsentation sein - im Sinne eines Sprecheramtes. (Prof. Dr. Martin Hein, Evangelischer Landesbischof, 2015, Schmalkalden) Legt Melanchthon am Ende den Finger nicht doch in die entscheidende Wunde? Nämlich jenes ungelöste Kernproblem der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, auf dem wir [] bis heute ´herumkauen´?: >Der Bischof von Rom hat kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi und Hirt der ganzen Kirche volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche und kann sie immer frei ausüben.< [Vaticanum II, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Lumen gentium, Nr. 22] (Prof. Dr. Johanna Rahner, Katholische Theologin, Schmalkalden 2015)