Beschreibung
Die vorliegende medizinrechtliche Masterarbeit befasst sich mit dem Patientenrechtegesetz aus 2013. Zentraler Teil des Gesetzes ist die Kodifizierung des Behandlungsvertrags- und Arzthaftungsrechts in den §§ 630a-630h im BGB. Weitere Änderungen betreffen u.a. das SGB V. Die neuen Regelungen haben sich gerade im Streitfall zu bewähren, insbesondere, wenn Patienten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung einen Gesundheitsschaden erleiden und diesbezügliche Ansprüche prüfen. Hier zeigt sich eine Besonderheit des Patientenrechts: Meist besteht ein Informations- und Wissensgefälle zwischen dem Behandelnden mit seinem Fach- und Sachwissen und dem Patienten als medizinischem Laien. Der Autor stellt die Grundlagen des Patientenrechts, die Entwicklungen bis zum Gesetz sowie die Erwartungen und Reaktionen aus Wissenschaft und Praxis dar. Es folgt eine Analyse der einzelnen gesetzlichen Regelungen. Sind diese klar, verständlich und konsistent und bringen sie einen Mehrwert im Sinne eines transparenten und fairen Regelungsrahmens? Hier ist zu beachten, dass der Gesetzgeber weitgehend die bestehenden Grundsätze und Regelungen aus der Rechtsprechung normiert hat. Die Analyse zeigt, dass die strukturellen Nachteile der Patienten durch das Gesetz bislang nicht ausreichend wirksam ausgeglichen wurden. Ebenso wenig sind ein Verrechtlichungsschub oder mehr Streitfälle festzustellen. Aufbauend auf diesen Befunden und unter Einbezug der praktischen Expertise der Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte, deren langjähriger Geschäftsführer der Autor ist, werden im letzten Teil der Arbeit eigene juristische Vorschläge für die Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes durch den Gesetzgeber vorgelegt. Dabei wird auf konkrete und realistisch umsetzbare Vorschläge abgezielt.