Beschreibung
Eheverträge schonen die Ressourcen von Geld, Zeit und Nerven. Eheverträge müssen aber fair und ausgewogen im Sinne der Rechtsprechung sein, sodass die "Anfechtung" eines nachteiligen Ehevertrages, sofern er rechtswidrig ist oder aus anderen Gründen keine uneingeschränkte Wirksamkeit mehr entfaltet, ein mehr oder weniger normaler Vorgang ist. Das Problem liegt dann nicht in der "Anfechtung", sondern im Vertrag selbst. Andererseits ist der Rechtsanwalt, der Adressat des hier vorgelegten Werkes, einseitiger Parteivertreter. Zu Recht wendet sich der Mandant mit seinem Anliegen eines für ihn möglichst günstigen Vertrages an ihn und nicht gleich an den Notar. Die vertragsgestaltende Tätigkeit des Rechtsanwalts bewegt sich also im Spannungsfeld zwischen dem, was der Mandant wünscht, was für ihn zweckmäßig und was rechtlich sicher ist. Damit ist für jeden einzelnen Regelungsgegenstand und zusätzlich für die Gesamtheit der Klauseln ein Spielraum eröffnet, aber auch ein Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die "richtige" Lösung zu finden ist. Hierbei kann nicht nur der Mandant, sondern auch der Rechtsanwalt gewinnen und verlieren. Je nach der Qualität seines Produktes kann er sich ein interessantes Tätigkeitsfeld schaffen bzw. erweitern und seinen Ruf, durchaus auch überörtlich, festigen, auch wenn der Auftraggeber den eigentlichen Nutzen des Vertrages erst mittelfristig erkennt; schließlich weiß er jedenfalls aus eigener Kenntnis nicht, dass die Alternative ein evtl. jahrelanges und zermürbendes Scheidungsverfahren gewesen wäre, an dessen Ende er, zurück schauend, viel verbrannte Erde erblickt hätte. Andererseits bringt die Ehevertragsgestaltung wie jedes andere anspruchsvolle Rechtsgebiet natürlich auch Haftungsrisiken mit sich. Dieses Werk ist eine systematische Darstellung des Rechtes der Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dass Mustertexte und Fallbeispiele eingearbeitet sind, um die Lebendigkeit des Stoffes aus der Praxis heraus zu beleuchten, versteht sich von selbst. Dem Verfasser ist es gelungen, im Rahmen der Fundstellen umfassend die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung heranzuziehen. Sie ist in einem besonderen Anhang zusammengefasst, wo mithilfe eines Inhaltsverzeichnisses die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der einzelnen Obergerichte schnell recherchiert und über den Index nach Schlagworten gesucht werden kann. Auch dies im Interesse einer fundierten Schriftsatzargumentation. Schließlich handelt es sich um ein Werk für die Anwaltspraxis.
Autorenportrait
Dr. Thomas Herr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Kassel.