§§ 826-829; ProdHaftG
(Unerlaubte Handlungen 2, Produkthaftung), J. von Staudingers Kommentar zum Bürg
Oechsler, Jürgen / Hager, /
Erschienen am
01.11.2013
Beschreibung
Die Neubearbeitung trägt der großen Bedeutung des § 826 BGB im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht durch die Neugestaltung des kapitalmarktrechtlichen Teils und die umfangreiche Einarbeitung neuer Schwerpunkte wie der Teilnehmerhaftung von Banken, Brokern usw. Rechnung. Infolge seiner Reform ist aber auch der praktische Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes erheblich gewachsen und macht eine Neubearbeitung erforderlich.
Autorenportrait
Prof. Dr. Jürgen Oechsler; Prof. Dr. Johannes Hager (Red.)