Beschreibung
Der Zweck der Entire Agreement Clause liegt in der Schaffung einer abschliessenden vertraglichen Regelung, wobei ältere Vereinbarungen und Zusicherungen aufgehoben werden sollen. Der vorliegende Beitrag legt dar, dass diese Klausel als Novationsvereinbarung qualifiziert werden kann. Allerdings bestehen hinsichtlich des Umfanges der aufhebenden Wirkung erhebliche Unsicherheiten. Weiter wird aufgezeigt, dass dieser Klausel im Schweizer Recht nur ein sehr begrenzter Einfluss auf die Vertragsauslegung zukommt. Diese Erkenntnisse werfen die Frage auf, ob ihr Zweck mittels anderer Instrumente erreicht werden kann. Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Intention der Parteien mittels einer Kombination aus der Entire Agreement Clause und einem Beweismittelvertrag zu verwirklichen ist.