Beschreibung
Die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit erfolgt neu bei nicht objektivierbaren Beschwerdebildern nach einem strukturierten, indikatorenorientierten Abklärungsverfahren. Danach wird nicht nur die Vorgehensweise, sondern auch das Abklärungsziel neu definiert. Für die Gutachter bedeutet dies u.a., dass das noch mögliche Leistungsvermögen, auf der Basis einer begründeten Diagnose, ressourcen- und nicht allein defizitorientiert zu ermitteln ist. Welche Vorteile bietet die ressourcen- bzw. funktionsorientierte Abklärung der Arbeitsunfähigkeit, lässt sich das neue Abklärungsverfahren auch auf andere psychische und auf somatische Leiden übertragen, wohin hat sich die Rechtsprechung seither entwickelt und auf welche Stolpersteine muss geachtet werden? Diese Fragen und diejenige nach einem unabhängigen Board werden in diesem Tagungsband beantwortet.