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Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach HGB

Akademische Schriftenreihe V287167

Bod
Erschienen am 01.01.2015
CHF 32,00
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656876465
Sprache: Deutsch
Umfang: 52
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Worms, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 wurde das deutsche Handelsrecht an die internationale Rechnungslegungspraxis angepasst, ohne jedoch die bisherigen Systeme wie beispielsweise die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder die HGB-Bilanz als Grund-lage für die steuerliche Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung aufzugeben. Hierdurch wurde mit dem neuen § 254 HGB auch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Gesetz gefestigt. Durch die Norm des § 5 Abs. 1a S. 2 EStG sind die zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken in der Handelsbilanz gebildeten Bewertungseinheiten sogar maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung. Besteht die Möglichkeit, das aus einem Grundgeschäft resultierende Risiko, wie beispielsweise bei eine Fremdwährungsforderung, mit einem Sicherungsinstrument, in diesem Fall eine Verbindlichkeit in derselben Fremdwährung, zu neutralisieren, entsteht eine Sicherungsbeziehung, die mit Hilfe einer Bewertungseinheit im handelsrechtlichen Jahresabschluss abgebildet wird. Durch die Bilanzierung von Bewertungseinheiten soll die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erreicht werden. In der Praxis war diese Vorgehensweise schon lange anerkannt. Durch die Einführung dieser Norm soll die bisherige Bilanzierungspraxis nicht geändert werden, es ergeben sich aber dennoch durch deren Auslegung diverse Fragestellungen, unter anderem ob sie ein Wahlrecht oder eine Pflicht darstellt oder mit welcher Methode die Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet werden sollen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu diesem Thema auch eine Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Bewertungseinheiten veröffentlicht, die nicht immer mit den Ansichten anderer fachkundiger Autoren übereinstimmt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Anwendung und die Methodik der Norm zu erläutern und auf Fragestellungen und Probleme, die sich hieraus ergeben, einzugehen.

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