Beschreibung
InhaltsangabeI. Inhaltliche Bestimmung des Begriffs freie Ausreise.- II. Fragestellung und Gang der Untersuchung.- III. Ausreisefreiheit und internationale Freizügigkeit.- 1. Teil: Das Recht auf freie Ausreise im Völkerrecht.- A. Die Gewährung des Rechts auf freie Ausreise.- I. Historischer Überblick.- 1. Altertum.- 2. Mittelalter und frühe Neuzeit.- 3. Von der Französischen Revolution zum ersten Weltkrieg.- 4. Die Zwischenkriegszeit.- II. Universelles Völkerrecht.- 1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.- 2. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966.- 3. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.- 4. Die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.- 5. Die Ausreisefreiheit in der Völkerrechtslehre.- III. Regionales Völkerrecht.- 1. Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950.- 2. Die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969.- 3. Die African Charter on Human and Peoples' Rights von 1981.- IV. Zwischenergebnis.- B. Die Einschränkung des Rechts auf freie Ausreise.- I. Die Einschränkung völkervertraglich verbürgter Menschenrechte.- 1. Die Lehre von den implied oder inherent limitations.- 2. Die Derogation von Menschenrechten in Notstandssituationen.- 3. Die Lehre vom nationalen Beurteilungsspielraum (margin of appreciation).- II. Die Rechtsprechungspraxis zur Ausreisefreiheit unter den völkerrechtlichen Menschenrechtsinstrumenten.- 1. Die Praxis des UN-Menschenrechtsausschusses zu Art. 12 Abs. 2 UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte.- 2. Die Praxis der Straßburger Konventionsorgane zu Art. 2 Abs. 2 und 3 des 4. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention.- 3. Die Praxis der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- 4. Zusammenfassung.- III. Die zulässigen Einschränkungsmöglichkeiten von Menschenrechten in der Praxis der unter den völkerrechtlichen Menschenrechtsinstrumenten eingesetzten Überwachungsorgane.- 1. Die Praxis der Straßburger Konventionsorgane.- 2. Die Praxis des UN-Menschenrechtsausschusses.- 3. Die Praxis der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.- 4. Zusammenfassung.- C. Ergebnis.- 1. Materielle Einschränkungsmöglichkeiten.- 2. Formelle Einschränkungsmöglichkeiten.- 3. Abschließende Bemerkungen.- 2. Teil: Das Recht auf freie Ausreise im nationalen Recht.- A. Nicht-sozialistische Staaten Europas.- I. Belgien.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im belgischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im belgischen Recht.- II. Dänemark.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im dänischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im dänischen Recht.- III. Bundesrepublik Deutschland.- 1. Die historische Entwicklung der Ausreisefreiheit in Deutschland.- 2. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im Recht der Bundesrepublik Deutschland.- 3. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im Recht der Bundesrepublik Deutschland.- IV. Frankreich.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im französischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im französischen Recht.- V. Italien.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im italienischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im italienischen Recht.- VI. Niederlande.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im niederländischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im niederländischen Recht.- VII. Norwegen.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im norwegischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im norwegischen Recht.- VIII. Österreich.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im österreichischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im österreichischen Recht.- IX. Portugal.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im portugiesischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefreiheit im portugiesischen Recht.- X. Schweden.- 1. Die Gewährleistung der Ausreisefreiheit im schwedischen Recht.- 2. Die Einschränkungen der Ausreisefre
Autorenportrait
InhaltsangabeInhaltsübersicht: Einleitung.- Das Recht auf freie Ausreise im Völkerrecht: Die Gewährung des Rechts auf freie Ausreise. Die Einschränkung des Rechts auf freie Ausreise. Ergebnis.- Das Recht auf freie Ausreise im nationalen Recht: Nicht-sozialistische Staaten Europas. Sozialistische Staaten Europas. Außereuropäische Staaten. Zusammenfassung.- Ausblick.- Summary: The Right to Leave in International and National Law.- Literaturverzeichnis.- Sachregister.