Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Fontys University of Applied Sciences, Sprache: Deutsch, Abstract: Das GmbH-Recht von 1982 wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen geändert. Obwohl das Gesetz grundsätzlich weiter besteht wurden Ergänzungen und Neuerungen eingeführt. Dabei haben sich neue Möglichkeiten ergeben die neue Optionen bei der Rechtsgestaltung eröffnet. In diesem Bericht wurden die Neuerungen der Gesellschaftsrefonn untersucht. Ziel der Untersuchung war die Vorteilhaftigkeit für einen deutschen Existenzgründen zu bestimmen. Nach einer AufWendigen Recherche wurden zunächst die Sachverhalte von der Refonn erläutert. Anschließend wurden die die Veränderungen des Gesetzes dargestellt. Um eine Analyse durchführen zu können wurden Kriterien definiert die bei der Wahl der Rechtsfonn zu beachten sind. Anschließend wurde auf Grund dieser Struktur eine Analyse der Sachverhalte vor und nach der Refonn durchgeführt. Die Analyse der Sachverhalte zeigt, dass die Veränderungen tiefgreifend sind. Für einen Unternehmer bietet die UG eine Reihe von Vorteilen. Diese ergeben sich zunächst einmal aus Mindestkapital das nur einen Euro betragen muss. Um einer drohenden Insolvenz entgegen zu wirken hat der Gesetzgeber der UG eine Thesaurierungspflicht auferlegt. So müssen 25 Prozent der Gewinne angespart werden müssen bis ein Kapital von 25.000 Euro erreicht worden ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die UG dann in eine GmbH umfirmieren. Ein weiterer Vorteil der Refonn zeigt sich bei dem Gründungsprozess. Nun ist es möglich ein Musterprotokoll für die Gründung einer haftungs beschränkten Gesellschaft zu nutzen. Hier gibt es eine jedoch Beschränkungen. Durch dieses Protokoll ist eine schnellere Gründung einer Gesellschaft möglich. Wenn die "nonnale GmbH" mit der UG verglichen wird fallt auf, dass viele Veränderungen analog auch auf die GmbH zutreffen. Im Hinblick auf die englische Limited zeigt die Analyse, dass frühere Vorteile nicht mehr gegeben sind und der Haftungsbeschränkung auf treten. Es besteht eine Rechtsunsicherheit. Da die Haftung eine zentrale Fragestellung bei der Wahl der Rechtsfonn darstellt ist dieser Umstand sehr problematisch. Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus dem Umstand, dass die Rechnungslegung nach dem deutschen und dem englischen Recht erfolgen muss. Das erhöht die Aufwendungen der Gesellschaft und spricht gegen die englische Limited. [.]