Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Universität Passau (Lehrstuhl für Politikwissenschaft I), Veranstaltung: Hauptseminar "Verfassungsgebung und Verfassungswandel: Westliche und östliche Demokratien im Vergleich", Sprache: Deutsch, Abstract: Der Fall Italien - Dauerkrise einer schwierigen Demokratie und Die Italiener oder Demokratie als Lebenskunst sind nur zwei Titel aus der politikwissenschaftlichen Literatur der späten achtziger Jahre über Italien, ein Land, dessen politische Verhältnisse traditionell als schwierig eingestuft werden. Trotz zahlreicher Probleme politischer Natur kam eine grundlegende Reformierung der italienischen Institutionen bzw. eine Revision der italienischen Verfassung von 1948 bisher nicht zustande. Dies ist umso erstaunlicher, als in der Zeit von 1983 bis 1998 drei mit einer mehr oder weniger grundlegenden Reformierung der Institutionen beauftragte Zweikammerkommissionen, sog. Bicameralen, zur Beratung einberufen worden waren. Ferner spricht man in Bezug auf Italien seit dem Zeitraum von etwa 1991 bis 1996, der sog. Transitionsphase, vielfach von einer Zweiten Republik. Es stellt sich zunächst die Frage, inwieweit die schwierige politische Situation Italiens auf Strukturprobleme im politischen System bzw. im Verfassungsgefüge zurückzuführen ist. Daher sollen in einem ersten Teil der vorliegenden Arbeit die spezifischen Problemkomplexe im Institutionengefüge Italiens dargestellt werden. Diese strukturellen Probleme standen als zentrale Themenkomplexe immer wieder im Mittelpunkt der Verfassungsreformdebatte. Dies gilt speziell für die drei Bicameralen, deren Diskussions- verlauf daher ebenfalls kurz thematisiert werden soll. Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit der Kernfrage der vorliegenden Arbeit, die folgendermaßen lautet: Welche Gründe gibt es für das Misslingen jeglicher großer Reformvorhaben im Italien zur Zeit der drei Bicameralen? Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Druck in Italien letztlich doch nicht groß genug war, um eine grundlegende Reform herbeizuführen oder ob die Unfähigkeit zur Veränderung andere Ursachen hat. Prinzipiell besteht für die Verwirklichung tiefgreifender Reformen neben einem übermäßigen internen Problemdruck, der schließlich zur allfälligen Reform zwingt, noch die Chance des Einsatzes eines Agendasetters zum Vorantreiben der Reformdiskussion. Die drei Bicameralen stellten hierbei für Italien in etwa das dar, was für die Europäische Union derzeit der einberufenen Verfassungskonvent vollbringen soll. [.]