Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,5, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion hat die Europäische Union einen sehr hohen Grad ökonomischer Integration erreicht. Diese Integration ist ein großer Fortschritt für die europäischen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Auf Ebene der heutigen EU-Staaten ist wirtschaftlicher Fortschritt seit der Industrialisierung auch mit sozialem Fortschritt verbunden gewesen. Wichtigerer Ausdruck sind Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die daraus resultierenden Tarifverträge. Es stellt sich die Frage, warum ein solcher sozialer Fortschritt nicht auch auf europäischer Ebene stattgefunden hat, namentlich, warum es keine europäischen Tarifverträge gibt, was bei dem hohen erreichten Grad der ökonomischen Integration zu erwarten wäre. Dies ist eine Frage, der sich diese Arbeit annimmt. Zuvor werden die bisherigen kollektivrechtlichen Regelungen der EU vor dem Hintergrund des deutschen Tarifrechts betrachtet. Weiterhin wird versucht, die Fragen nach der Notwendigkeit von Tarifverträgen und ihrer möglichen Verankerung auf europäischer Ebene zu beantworten. Die Betrachtung beschränkt sich dabei auf die Ebene der EU, da dort durch den hohen Integrationsgrad am ehesten Tarifverträge zu erwarten wären.