Beschreibung
Der vor Gericht als Sachverstandiger wirkende Psychiater berat Richter und Staats an walt nicht in peripheren juristischen Fragen, sondern - wie es mein ver ehrter Lehrer, Professor KURT SCHNEIDER, in seiner grundlegenden Schrift "Die Be urteilung der Zurechnungsfahigkeit" formulierte - im "Zentrum des Rechtes". Dieses Zentrum des Strafrechtes ist die Frage der Schuld. An allen Bemiihungen urn die Neugestaltung des Strafrechtes nehmen wir somit lebhaften Anteil, da die Psychiatrie Wesentliches zu sagen hat, wenn es urn den Nachweis der Schuldunfahigkeit aus bio logischen Griinden geht. Die vorliegende Studie solI einen Beitrag zur Strafrechtsreform bringen. Sie ba siert auf dem forensischen Material der Keilner Universitats-Nervenklinik aus den Jahren 1950 bis 1958. Meinem verehrtem Chef, Herrn Professor WERNER SCHEID, mochte ich auch an dieser Stelle aufrichtig danken fiir die mir seit Beginn unserer gemeinsamen Arbeit groBziigig gegebene Moglichkeit, die forensischen Gutachten der Klinik fiir Forschung 1 und Lehre zu benutzen. In harmonischer Zusammenarbeit mit der Kolner Staatsanwaltschaft konnten wir die sich uns stellenden Forschungsaufgaben, aber auch die Frage der Gestaltung des akademischen Unterrichtes in auBerordentlich gliicklicher Weise los en. Den Mitarbei tern der Kolner Behorde, vor allem den Herren Oberstaatsanwalten Dr. SCHWELLEN BACH und Dr. KLEIN, schuld en wir Dank fiir die uns immer wieder gewahrte Unter stiitzung.