Beschreibung
Die Palästinenserführung nutzt im Ringen um die Anerkennung der Staatlichkeit Palästinas seit langem das System der Vereinten Nationen für ihre Zwecke. Im Jahr 2011 gelang ihr dabei ein Achtungserfolg, indem die UNESCO Palästina als Vollmitglied aufnahm. Zeitgleich verlaufende Bemühungen in den VN selbst stießen zwar im Sicherheitsrat auf Widerstand, immerhin gelang aber die Aufwertung Palästinas in der Generalversammlung von einer bloßen observer entity zu einem observer state. Diese Ereignisse werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf: War die Aufnahme Palästinas in die UNESCO angesichts der Haltung des Sicherheitsrats völkerrechtsgemäß? Hat die Generalversammlung nicht möglicherweise gegen Pflichten dem Sicherheitsrat gegenüber verstoßen? Die vorliegende Untersuchung gibt eine differenzierte Antwort und gewährt zugleich Einblicke in das tatsächliche Funktionieren der Vereinten Nationen.
Autorenportrait
Marten Breuer, geb. 1971 in Celle; Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg; 1997 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2000 Promotion an der Universität Würzburg; 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2010 Habilitation an der Universität Potsdam; 2009-2012 Claussen-Simon-Dozent für Europäisches und Internationales Recht am Europa-Kolleg Hamburg; nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Tübingen, Hamburg und Konstanz seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung an der Universität Konstanz; 2009-2011 Gutachtertätigkeit im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland.
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