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Das parlamentarische Untersuchungsverfahren vor dem Verfassungsgericht.

Eine Betrachtung zum Rechtsschutz vor und nach dem Erlass des Gesetzes zur Regel

Erschienen am 01.02.2004
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428112210
Sprache: Deutsch
Umfang: 259
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Seit jeher sind im deutschen Parlamentsrecht die Kompetenzen und das Verfahren der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse Gegenstand der politischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Trotz mehrerer Entscheidungen des BVerfG blieb insbesondere die Frage des Rechtsschutzes im Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Opposition, Regierung und Privatpersonen ein kontrovers diskutiertes Thema. 2001 schien dann im Deutschen Bundestag endlich der gesetzgeberische Durchbruch geschafft. Oppositionsfraktionen und Regierungsmehrheit einigten sich ohne Gegenstimmen auf ein »Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG)«. Die schon lange geforderte Änderung des Art. 44 GG war damit indes nicht verbunden. Julia Platter arbeitet diese Thematik systematisch auf, beschreibt die Entwicklung des Rechtschutzes im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Untersuchungsverfahren, insbesondere anhand der parlamentarischen Praxis und der Rechtsprechung, erörtert die Reform durch das PUAG und vergleicht sie mit dem Rechtschutzmodell in Thüringen. Im ersten und zweiten Teil widmet sich die Autorin der Frage des Rechtschutzes nach bisheriger und neuer Rechtslage auf Bundesebene. Die verschiedenen Konfliktfälle und ihre jeweilige Umsetzung in ein prozeßrechtliches Verhältnis im Laufe der Rechtsgeschichte werden näher beleuchtet. Platter stellt die jeweiligen Reformbestrebungen bis zum Erlaß des aktuell geltenden PUAG den Rechtsschutzbestimmungen des PUAG selbst gegenüber. Im dritten Teil diskutiert die Autorin mögliche Alternativen zur Entwicklung auf Bundesebene am Beispiel des Bundeslandes Thüringen. Gerade im Staatsorganisationsrecht verläuft die Verfassungsentwicklung nicht nur in einer Spur. Die Bundesländer gehen hier oft eigene Wege, manchmal sind sie es, die die Verfassungsentwicklung vorantreiben. So hat sich Thüringen in Bezug auf das Untersuchungsausschußrecht als besonders reformfreudig hervorgetan. Die ausführliche Regelung des Untersuchungsverfahrens durch die Verfassung und ein eigenes Untersuchungsausschußgesetz werden von neuartigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes flankiert. Das Thüringische Modell ragt in der föderalen Verfassungslandschaft als recht eigenständig hervor. Es wird abschließend den Reformen auf Bundesebene gegenübergestellt. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Präsidentin des Thüringer Landtags 2003.

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