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Geistliche und weltliche Gerichte im Alten Reich

Zuständigkeitsstreitigkeiten und Instanzenzüge, Quellen und Forschungen zur höch

Erschienen am 01.02.2012
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783412208653
Sprache: Deutsch
Umfang: 859
Auflage: 1. Auflage
Einband: Gebunden

Beschreibung

InhaltsangabeI. Einleitung 1. Annäherungen 2. Forschungsziel 3. Eingrenzung des Untersuchungsraums und Quellenauswahl 4. Forschungsstand 5. Vorgehensweise und Darstellungsprobleme II. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Münster 1. Das Münsteraner Offizialat als geistliches und weltliches Gericht a) Name und Funktion des Offizialats als Zivilgericht b) Geistlicher Streitgegenstand und doppelte Hofgerichtsbarkeit c) Spezielle geistliche Streitgegenstände d) Die Rechtsauffassung des Kölner Kurfürsten e) Zusammenfassung der Quellenaussagen f) Beurteilung des Offizialats in der historischen Forschung 2. Das Kölner Offizialat als Appellationsgericht in weltlichen Zivilsachen a) Der Prozeß Komnis gegen Schulte Sudhoff 1595/96 aa) Das prätorische Edikt und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens bb) Ein kammergerichtliches Verbot der Appellation von Münster nach Köln cc) Exzeptionen gegen das Appellationsverbot von Münster nach Köln dd) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts b) Der Prozeß Bischopinck gegen Jungermann 1601 aa) Argumente gegen die Appellation von Münster nach Köln bb) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts cc) Unvordenkliches Herkommen als Argument für die Appellation von Münster nach Köln. dd) Die Intervention des Kurfürsten von Köln aaa) Das Stift Münster als Suffraganat des Erzstifts Köln bbb) Observanz und Gewohnheit. ccc) Das iurisdictio-Problem ee) Bischopincks Replik auf die kurfürstliche Intervention Inhaltsverzeichnis XI aaa) Die Regalienbelehnung als Grundlage territorialer Gerichtsbarkeit bbb) Gegen böse Appellationsgewohnheiten ccc) Zur gemischten Zuständigkeit des Münsteraner Offizials c) Der Senatsbeschluß des Reichskammergerichts von 1603 d) Der Prozeß Heinrich Mumme gegen den Münsteraner Offizial 1608 aa) Regalien, Jurisdiktionsgewalt und Reichsunmittelbarkeit bb) Umdeutung in eine geistliche Streitigkeit cc) Die Intervention des Kölner Kurfürsten und der Streit um das weltliche Hofgericht. Dd) Offene Rechtsprobleme als Argumentationsvorteil e) Die hochstift-münsterische Regierung als Revisionsgericht seit 1651. F) Streitfälle aus dem späteren 17. und 18. Jahrhundert. G) Ergebnis. 3. Der Apostolische Nuntius als Appellationsinstanz in weltlichen Zivilsachen a) Prozeßhandlungen des Apostolischen Nuntius in weltlichen Zivilprozessen. B) Vorwürfe gegen die Anrufung des Nuntius und seine Prozeßführung aa) Unordentlichkeit des Verfahrens und Verstoß gegen die Reichskammergerichtsordnung bb) Unzuständigkeit des Nuntius cc) Vermischung der Gerichtsbarkeiten. Dd) Beschwerung der Untertanen ee) Schmälerung des Reichskammergerichts ff) Ausländische und fremde Gerichtsgewalt. Gg) Zur Regalienbelehnung durch den Kaiser. Hh) Zum Quellenwert der Supplikationen und Narrationen. C) Rechtliche Argumente gegen die Zuständigkeit des Nuntius in Zivilsachen aa) Die Konkordate aus dem 15. Jahrhundert. Bb) Die Reichskammergerichtsordnung von 1555. Cc) Der Jüngste Reichsabschied von 1654 dd) Die kaiserlichen Wahlkapitulationen ee) Zur Untätigkeit des Kölner Kurfürsten d) Die Person des Beklagten. E) Die Mandate des Reichskammergerichts. XII Inhaltsverzeichnis f) Die Zustellung der Mandate und der Fortgang der Streitigkeiten g) Die Exzeptionen der Beklagten. Aa) Geistliche Parteien und ihr privilegium fori. Bb) Streit um die Prorogation. Cc) Ähnlichkeiten in den Exzeptionsbegründungen. Dd) Streitwert und Rechtswegzuweisung ee) Surrogationsfälle. Ff) Eine späte Exzeptionsschrift von 1666. Gg) Paritionserklärungen h) Innerkirchliche und politische Maßnahmen des Nuntius zur Verteidigung seiner Gerichtsgewalt. i) Ergebnis 4. Ergebnis. III. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Osnabrück 1. Ein Mandatsprozeß von 1615 2. Justus Möser und der Rekurs an den Apostolischen Nuntius a) Sa

Autorenportrait

Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Münster.

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