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Die neue Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät von 1919 bis 1950

Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 118

Erschienen am 01.05.2021
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783161601965
Sprache: Deutsch
Auflage: 1. Auflage
Einband: Gebunden

Beschreibung

Die Neugründung der Universität zu Köln und ihrer rechtswissenschaftlichen Fakultät im Jahr 1919 ist eng mit Konrad Adenauer verbunden. In Nachbarschaft zur Bonner Universität gelang es, eine zweite Hochschule in den preußischen Rheinlanden zu errichten. Man strebte u.a. mit einer Aufteilung zwischen Forschungsaufgaben (Instituten) und Unterrichtsaufgaben (Seminaren) einen neuen Hochschultyp an. Zugleich legte man großen Wert auf weltanschauliche und wissenschaftsmethodische Pluralität. Für die Entwicklung der Fakultät war es wichtig, dass es gelang, bedeutende Professoren wie z. B. Fritz Stier-Somlo, Godehard Josef Ebers, Heinrich Lehmann, Hans Planitz, Andreas von Tuhr und Arthur Baumgarten zu gewinnen. Nach kurzer Blüte stand die Fakultät allerdings als Folge des Nationalsozialismus am Rand des Abgrunds: Das Aufeinandertreffen der Fakultätskollegen Hans Kelsen und Carl Schmitt 1932/33 stellte sich als Fanal dar. In der Folge wurden die Professoren Godehard Josef Ebers, Walter Goldschmidt, Franz Haymann, Hans Kelsen, Ludwig Waldecker und Alfred Wieruszowski aus der Fakultät vertrieben. 1945 musste Konrad Adenauer erneut helfend bei der Wiedereröffnung der Universität eingreifen. Nach der "Entnazifizierung" gelang es, die Universität und mit ihr die Fakultät neu aufzubauen. Tatkräftig konnten Juristen wie Hans Carl Nipperdey, Hermann Jahrreiß, Gerhard Kegel und Bernhard Rehfeld die Fächerstruktur der Fakultät erneuern. Glückliche Berufungen von Wissenschaftlern, u.a. Ernst von Hippel, Hans Peters, Ottmar Bühler und Alex Meyer, machten es möglich, dass bis zum Jahre 1950 erneut eine angesehene Fakultät entstand. Zu den Mitgliedern der Fakultät gehörten auch die späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann und Karl Carstens.

Autorenportrait

Geboren 1939; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main; 1967 Promotion; 1969 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1972 Habilitation (Frankfurt am Main); 1975 o. Professor an der Universität zu Köln; Gastaufenthalte in Rom (Deutsches Historisches Institut) und in Berkeley, University of California (Institute of Medieval Canon Law); ab 1988 Professor für Bürgerliches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Regensburg; 1992-94 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg; 1994-98 und 2003-05 Prorektor ebenda; seit 2008 Emeritus.